...ist Lebenszeit. Die gesetzlich vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechung muß nicht zwangsweise im Führerhaus verbracht werden. Oasen am Rande der Autobahn laden zum Verweilen ein. Zielgruppengerechte Freizeitangebote sind natürlich selbstverständlich.
Sonntag, 25. Oktober 2009
Pausenzeit
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1 Kommentar:
Haha :-)
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