Sonntag, 25. Oktober 2009

Pausenzeit

...ist Lebenszeit. Die gesetzlich vorgeschriebene Lenkzeitunterbrechung muß nicht zwangsweise im Führerhaus verbracht werden. Oasen am Rande der Autobahn laden zum Verweilen ein. Zielgruppengerechte Freizeitangebote sind natürlich selbstverständlich.